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    Volksinitiative ·

    Für eine Einschränkung von Feuerwerk

    Worum geht es bei der Feuerwerk-Initiative?

    Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will Verkauf und Verwendung von lautem Feuerwerk für Private verbieten. Leises Feuerwerk wie Vulkane oder Wunderkerzen bleibt erlaubt. Für grosse Anlässe können Kantone und Gemeinden Ausnahmen bewilligen.

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Neuer Verfassungsartikel 74a; eingereicht 2023 mit 137'193 Unterschriften.
    • Nicht betroffen: Vulkane, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter.
    • Professionelle Shows bei Anlässen von überregionaler Bedeutung bleiben mit Bewilligung möglich.
    • Bei einem Ja müsste das Verbot spätestens zwei Jahre später gelten; Private dürften voraussichtlich bis Ende 2028 noch knallen.

    Was bedeutet ein Ja?

    Lautes Feuerwerk wird für Private verboten, leises bleibt erlaubt.

    Was bedeutet ein Nein?

    Es bleibt bei den heutigen Regeln; Kantone und Gemeinden können weiterhin selbst einschränken.

    Argumente dafür

    • Weniger Lärm und Stress für Haus-, Wild- und Nutztiere.
    • Weniger Feinstaub und Abfall.
    • Weniger Verletzungen und Brände.
    • Feiern bleibt mit leisem und professionellem Feuerwerk möglich.

    Argumente dagegen

    • Eingriff in Traditionen wie den 1. August und Silvester.
    • Eingriff in die persönliche Freiheit.
    • Schwer kontrollierbar; Einkaufstourismus ins Ausland.
    • Einbussen für Händler; lokale Lösungen reichen aus.

    Empfehlung von Bundesrat und Parlament

    Bundesrat und Parlamentsmehrheit empfehlen Nein.

    Häufige Fragen

    Darf man bei einem Ja an Silvester noch Feuerwerk zünden?

    Leises Feuerwerk wie Vulkane, Wunderkerzen oder bengalische Feuer bleibt erlaubt. Lautes Feuerwerk wäre für Private verboten, voraussichtlich ab spätestens 2029.

    Gibt es am 1. August noch Feuerwerk?

    Professionelle Feuerwerke an grossen Anlässen können Kantone und Gemeinden auf Gesuch weiterhin bewilligen.

    Was empfehlen Bundesrat und Parlament?

    Bundesrat und Parlamentsmehrheit empfehlen ein Nein.

    Quellen: admin.ch, Fedlex BBl 2025 3488, swissinfo, 20 Minuten. Offizielle Infos auf admin.ch

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