Referendum ·
Änderung des Kriegsmaterialgesetzes
Worum geht es bei der Änderung des Kriegsmaterialgesetzes?
Das Parlament hat die Regeln für Waffenexporte gelockert; dagegen wurde das Referendum ergriffen. Neu wären Lieferungen an 36 Partnerstaaten auch möglich, wenn diese in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Der Bundesrat erhält mehr Spielraum für Ausnahmen, und die Wiederausfuhr wird erleichtert.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute: kein Export, wenn das Bestimmungsland in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist oder Menschenrechte schwer verletzt.
- Neu: Lieferungen an 36 Partnerstaaten mit ähnlicher Exportkontrolle sollen in der Regel bewilligt werden, sofern mit der Neutralität vereinbar.
- Der Bundesrat kann bei ausserordentlichen Umständen von den Kriterien abweichen.
- Nichtwiederausfuhr-Erklärungen werden gelockert, etwa für Weitergaben an die Ukraine.
Was bedeutet ein Ja?
Die Lockerungen der Exportregeln treten in Kraft.
Was bedeutet ein Nein?
Die bisherigen, strengeren Regeln bleiben.
Argumente dafür
- Mehr Handlungsspielraum in einer verschlechterten Sicherheitslage.
- Erhalt der einheimischen Rüstungsindustrie und der Verteidigungsfähigkeit.
- Die Schweiz bleibt ein verlässlicher Partner für europäische Staaten.
Argumente dagegen
- Schwächt Neutralität und humanitäre Tradition.
- Waffen können in Kriegsgebiete gelangen.
- Zu viel Macht beim Bundesrat.
- Wirtschaftliche Interessen vor Menschenrechten.
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament empfehlen Ja.
Häufige Fragen
Was bedeutet ein Ja zum Kriegsmaterialgesetz?
Mit einem Ja gelten die gelockerten Exportregeln. Mit einem Nein bleiben die bisherigen Regeln.
Was empfehlen Bundesrat und Parlament?
Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja. Das Referendumskomitee empfiehlt ein Nein.
Quellen: admin.ch, SECO. Offizielle Infos auf admin.ch